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   BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10   

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https://dejure.org/2011,28929
BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10 (https://dejure.org/2011,28929)
BPatG, Entscheidung vom 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10 (https://dejure.org/2011,28929)
BPatG, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 28 W (pat) 133/10 (https://dejure.org/2011,28929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 MarkenG, § 71 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AKSARAY-Döner" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - keine Kostenauferlegung zu Lasten der Antragstellerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    AKSARAY-Döner als örtliche Herkunftsangabe für Döner-Fleischprodukte

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AKSARAY-Döner" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - keine Kostenauferlegung zu Lasten der Antragstellerin

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AKSARAY-Döner" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - keine Kostenauferlegung zu Lasten der Antragstellerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Türkische Städtenamen dürfen für Döner verwendet werden

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10
    Die Löschung einer Marke kann gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG nur dann angeordnet werden, wenn positiv nachgewiesen ist, dass der angegriffenen Marke sowohl im Zeitpunkt ihrer Anmeldung - bzw. Eintragung als auch im Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über den Löschungsantrag absolute Schutzhindernisse entgegenstanden (vgl. BGH GRUR 2009, 780, Rdn. 11 - Ivadal; BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdn. 42 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10
    Bei objektiver Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles liegen keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Markenanmeldung nicht in erster Linie zur Förderung der eigenen wirtschaftlichen Betätigung, sondern zur unlauteren Behinderung Dritter dienen sollte (vgl. hierzu EuGH, Mitt. 2009, S. 329, Rdn. 37 - Goldhase; BGH, GRUR 2008, 917, Rdn. 20 - Eros).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10
    Bei objektiver Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles liegen keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Markenanmeldung nicht in erster Linie zur Förderung der eigenen wirtschaftlichen Betätigung, sondern zur unlauteren Behinderung Dritter dienen sollte (vgl. hierzu EuGH, Mitt. 2009, S. 329, Rdn. 37 - Goldhase; BGH, GRUR 2008, 917, Rdn. 20 - Eros).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10
    Die Löschung einer Marke kann gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG nur dann angeordnet werden, wenn positiv nachgewiesen ist, dass der angegriffenen Marke sowohl im Zeitpunkt ihrer Anmeldung - bzw. Eintragung als auch im Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über den Löschungsantrag absolute Schutzhindernisse entgegenstanden (vgl. BGH GRUR 2009, 780, Rdn. 11 - Ivadal; BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdn. 42 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10
    Um eine Markenanmeldung als sittenwidrig erscheinen zu lassen, muss vielmehr im konkreten Einzelfall feststellbar sein, dass es dem jeweiligen Anmelder von vornherein darum ging, die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einzusetzen (vgl. BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 558 m. w. N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10
    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Marke insbesondere dann, wenn ihr für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann (vgl. BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BPatG, 06.05.1997 - 24 W (pat) 74/95

    Unterbrechung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens durch Konkurs des

    Auszug aus BPatG, 22.06.2011 - 28 W (pat) 133/10
    Deshalb trifft den Antragsteller gemäß den für ein kontradiktorisches Verfahren geltenden Regeln eine erhöhte Darlegungslast (vgl. BPatG, GRUR 1997, 833 - digital; sowie Kirschneck in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 54 Rdn. 1).
  • BPatG, 19.08.2022 - 25 W (pat) 29/20
    Ein solch berechtigtes Eigeninteresse liegt vor, wenn der Anmelder selbst in beachtlichem Umfang die Kennzeichnung benutzt und im Hinblick darauf deren markenrechtliche Absicherung gegenüber Dritten für erforderlich hält (vgl. EuGH GRUR 2009, 763, Rn. 49 und 53 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BPatG GRUR 2010, 431, 434 - Flasche mit Grashalm; GRUR-RR 2012, 6, 8 - AKSARAY-Döner).
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